Seit 2010 kompetente Energieberatung

Energieberatung vom Experten

Wir bieten fachmännische Beratung rund um den Energieausweis für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude (NWG).

Wohngebäude – Bestandsgebäude
Dies betrifft nach §29 Abs. 1 EnEV alle Eigentümer von Wohngebäuden, im Falle der Vermietung, des Verkaufs, der Verpachtung und des Verleasens des Gebäudes oder auch nur einzelner Räume.
(Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude (auch Ensembleschutz) und Gebäude kleiner 50 qm).

Wohngebäude – Neubau
Alle Eigentümer, die ein neues Nichtwohngebäude errichten möchten.

Nichtwohngebäude (NWG) – Bestandsgebäude
Gemäß § 29 Abs. 2 EnEV müssen Energieausweise für alle Nichtwohngebäude bei Vermietung, Leasing, Verpachtung und Verkauf dem Interessenten zugänglich gemacht werden. (Zu Nichtwohngebäuden gehören u.a. Büro-, Verwaltungs- und gewerbliche Betriebsgebäude aber auch Universitäts- und Hochschulgebäude, Gebäude von Sportanlagen, Theater und Kulturhallen.)

Nichtwohngebäude (NWG) – Neubau
Alle Eigentümer, die ein neues Nichtwohngebäude errichten möchten.

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